Superyachtforum.eu

Independent Intelligence for Superyacht Ownership & Projects

Seit 2017 beschäftigt sich Superyachtforum.eu mit den rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und strategischen Fragen rund um große Yachten. Entstanden ist das Forum als unabhängige Plattform für Themen, die in einem internationalen Superyachtprojekt ineinandergreifen und sich selten sinnvoll aus nur einer fachlichen Perspektive beurteilen lassen.

Diese Breite bleibt unverändert Teil des Forums.

Denn eine Superyacht ist ein komplexes internationales Asset. Kauf und Verkauf, Neubau und Refit, Eigentümerstruktur, Finanzierung, Flagge, Umsatzsteuer, Charter, Crew, Versicherung, Haftung, Management und laufender Betrieb stehen miteinander in Verbindung. Änderungen in Regulierung, Rechtsprechung oder Marktbedingungen können ebenso relevant sein wie technische, wirtschaftliche oder vertragliche Entwicklungen innerhalb der Branche.

Deshalb richtet sich Superyachtforum.eu weiterhin an Eigner und künftige Eigner, Unternehmer und Family Offices ebenso wie an die professionellen Beteiligten internationaler Yachtprojekte, die solche Zusammenhänge verstehen und einordnen müssen.

Ab 2026 rückt jedoch eine Perspektive noch stärker in den Mittelpunkt: die des Eigners.

Besonders auf ihn ausgerichtete Beiträge werden so gekennzeichnet:

Was bedeutet eine Entscheidung tatsächlich für denjenigen, der eine Yacht kauft, bauen lässt, finanziert, betreibt und über Jahre wirtschaftlich verantwortet?

Was kostet Ownership über den Kaufpreis hinaus wirklich? Welche Eigentümer- und Nutzungsstruktur passt zum persönlichen Konzept? Wann kann Charter sinnvoll sein? Welche wirtschaftlichen Folgen haben Refit und laufender Betrieb? Welche Interessen verfolgen die verschiedenen Beteiligten eines Yachtprojekts? Was geschieht, wenn diese Interessen auseinanderlaufen? Und wann ist es sinnvoller, ein Asset wieder abzugeben, obwohl man es sich weiterhin leisten könnte?

Solche Fragen beginnen häufig lange bevor ein Vertrag unterschrieben wird und enden keineswegs mit der Ablieferung der Yacht.

Die seit 2017 veröffentlichten Beiträge zu Business, Legal und Tax bilden deshalb weiterhin das fachliche Fundament von Superyachtforum.eu. Sie dokumentieren zugleich, wie stark sich der internationale Yachtmarkt, seine Regulierung und die Anforderungen an professionelle Yachtprojekte verändert haben.

Die künftige redaktionelle Ausrichtung ergänzt diese Perspektive um eine noch deutlichere Frage:

Was muss ein Eigner wissen, um selbst eine belastbare Entscheidung treffen zu können?

Superyachtforum.eu will Zusammenhänge erklären, Entwicklungen kritisch einordnen und auch Fragen behandeln, die in einem von Verkauf, Vermittlung und Dienstleistung geprägten Markt nicht immer im Vordergrund stehen.

Dabei geht es weder um Yachtromantik noch um die pauschale Kritik einer faszinierenden Assetklasse. Es geht um eine realistische Betrachtung von Chancen, Risiken, Kosten und Verantwortung.

Für bestehende Eigner ebenso wie für diejenigen, die erstmals über eine große Yacht nachdenken.

Business · Legal · Tax · Ownership

Beiträge erscheinen in deutscher und englischer Sprache.

Ansonsten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Lesen Sie dazu mehr in unserer Broschüre.

Ihr Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann & Team

Telefon +49 – 69 / 663 779 0
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Vertrag verteidigt, Erfüllungsanspruch verjährt

Stuiting nach Art. 3:317 BW und Anspruchssicherung im grenzüberschreitenden Zivilprozess

Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann, Frankfurt am Main

Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Er hat eine Partei in dem dem Beitrag zugrunde liegenden Rechtsstreit anwaltlich vertreten. Der Sachverhalt wird anonymisiert dargestellt.

Ein jahrelanger Prozess über den Bestand eines internationalen Vertrags hält eigene Erfüllungsansprüche nicht notwendig unverjährt. Das zeigt ein deutsches Verfahren über einen Yachtkauf unter niederländischem Recht. Der Beitrag untersucht die stuiting nach Art. 3:317 Abs. 1 BW, die Bedeutung von Schriftform, Warnfunktion und Kontext sowie das Verhältnis von Prozessverteidigung und Anspruchsverfolgung. Zugleich wird sichtbar, welche Anforderungen § 293 ZPO an die Ermittlung fremden Rechts stellt.

Summary

A long-running dispute over the continued existence of a cross-border contract does not necessarily preserve the creditor’s own performance claims against limitation. Using a German case governed by Dutch law, this article examines interruption of limitation (stuiting) under Art. 3:317(1) BW, with particular emphasis on the written and unequivocal reservation of the right to performance, contextual interpretation and changing remedial strategies. It also considers the role of sec. 293 German Code of Civil Procedure in determining foreign law.

I. Der Ausgangspunkt

Grenzüberschreitende Vertragsprozesse haben eine verjährungsrechtliche Nebenwirkung, die im laufenden Verfahren leicht aus dem Blick gerät. Wird über Jahre um die Wirksamkeit eines Vertrags gestritten, liegt die Annahme nahe, der gesamte vertragliche Anspruchskomplex sei ohnehin präsent und deshalb gegen Verjährung gesichert. Diese Vorstellung ist gefährlich. Das Verjährungsstatut folgt dem auf den Anspruch anwendbaren Recht; die Rom-I-VO weist auch die Verjährung und die Rechtsverluste infolge Fristablaufs dem Vertragsstatut zu.[1]

Der hier behandelte Fall betrifft den Verkauf einer gebrauchten Segelyacht. Käufer und Verkäufer hatten niederländisches Recht gewählt. Der Käufer wollte sich vom Vertrag lösen und verlangte in einem ersten deutschen Verfahren die Rückzahlung einer bereits geleisteten Anzahlung. Der Verkäufer hielt am Vertrag fest und verteidigte dessen Bestand über mehrere Instanzen erfolgreich. Eine Widerklage auf Zahlung des offenen Restkaufpreises erhob er nicht. Nach Abschluss dieses Ausgangsprozesses verlangte er in einem neuen Verfahren Abnahme und Restkaufpreis. Erst jetzt rückte die Frage in den Mittelpunkt, ob gerade diese Primäransprüche noch durchsetzbar waren.

Die entscheidende Vorschrift war Art. 3:317 Abs. 1 Burgerlijk Wetboek (BW). Danach wird die Verjährung eines Erfüllungsanspruchs durch schriftliche Mahnung oder durch eine schriftliche Mitteilung unterbrochen, in der sich der Gläubiger sein Recht auf Erfüllung eindeutig – „ondubbelzinnig“ – vorbehält.[2] Die Vorschrift wirkt schlicht. Ihre Anwendung wird anspruchsvoll, sobald ein Prozess über Jahre hinweg unterschiedliche Rechtsfolgen berührt: Vertragserfüllung, Vertragsanpassung, Schadensersatz und Vergleich.


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